Italienisches Recht Anwalt Italien italienischsprachiger Rechtsanwalt Steuerberater

Die Spezialisten für deutsches und italienisches Recht 

Ruberto & Oostenryck - Rechtsanwälte und Steuerberater - sind die Münchner mittelständische Kanzlei, die sich nicht nur auf Wirtschafts- und Zivilrecht im deutsch-italienischen Rechtsverkehr, sondern auch auf Steuerberatung spezialisiert hat. In München und Mailand vertreten wir Privatleute und Unternehmen im deutschen Recht, darüber hinaus sind wir auf italienisches Recht spezialisiert.. Darüber hinaus bieten wir alle Disziplinen moderner Steuerberatung an, dazu gehören auch Buchhaltung sowie Gründungs- und Niederlassungsmanagement.

Internationales  und italienisches Recht

Wir vereinen als mittelständische Kanzlei in München die langjährige Erfahrung von Rechtsanwälten und Steuerberatern im deutsch-italienischen Rechtsverkehr (internationales und italienisches Recht) sowie bei der Beratung italienischsprachiger Mandanten. Alle Berater sprechen italienisch.

Ruberto & Oostenryck vertreten deutsche und italienische Unternehmen im deutschen sowie italienischen Wirtschafts- und Zivilrecht. Wir vertreten nationale und internationale Unternehmen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr.

Steuerberatung

Ruberto & Oostenryck leisten die komplette Steuerberatung von Unternehmen wie Privaten. Wir beraten gesellschafts- und steuerrechtlich bei Unternehmensgründungen und übernehmen die betriebswirtschaftliche Beratung und das Rechnungswesen von kleinen und mittleren Unternehmen.

Inkasso in Italien und Deutschland

Wir übernehmen ebenfalls das Inkasso und den Forderungseinzug in Deutschland und Italien. Die Erfahrung zeigt, dass die Einschaltung eines Anwaltes im deutsch-italienischen Inkassobereich die effektivste Art ist, die säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Deutsches Recht, insbesondere für italienischsprachige Mitbürger

Wir vertreten deutsche und italienische Privatleute im deutschen und italienischen Zivilrecht wie auch im Strafrecht. Wir wenden italienisches Recht vor deutschen Gerichten an und deutsches vor italienischen Gerichten.

Sprechen Sie mit uns darüber, wie wir Sie oder Ihr Unternehmen unterstützen können.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung telefonisch (+49  (0)89 961 906 99) oder per Email.


Mario Ruberto, Steuerberater,

spezialisiert auf Beratung von italienischen Unternehmen

Partner und Kanzleigründer











Bernd Oostenryck, Rechtsanwalt,

Diplom-Jurist, spezialisiert auf italienisches Recht,

Partner und Kanzleigründer









Ruberto & Oostenryck - rufen Sie uns an: 089 961 906 99


Ihre Spezialisten für italienisches Recht und Steuerberatung



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Wir beraten Sie gerne.